Förderbedingungen

Förderbeiträge können...

... vergeben werden an Trägerinnen und Träger von Aktivitäten, die in Bereichen, welche dem Stiftungszweck entsprechen, tätig sind.

... gewährt werden, um den Bedürfnisnachweis für Projekte zu ermöglichen. Mit dem Ziel, die spätere Finanzierung über andere Quellen zu ermöglichen.

... zur Restfinanzierung von gemeinnützigen Projekten dienen, welche sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.

... in der Regel nur dann gewährt werden, wenn gleichzeitig Finanzierungsmöglichkeiten durch andere Förderquellen nachweislich ausgeschöpft werden.

... in besonderen Fällen und unter entsprechenden Auflagen als wiederkehrende Beiträge gewährt werden.

... nicht gewährt werden, wenn es sich um rein künstlerische, akademische oder politische Aktivitäten handelt, es sei denn, sie dienen Aspekten des Förderzwecks.

... in der Regel innert 6 Monaten nach Eingang des Gesuches entschieden werden.